Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Dem Käufer ist bekannt, dass auf Grund der angeführten technischen Angaben laut Skizze der jeweilige Auftrag nach Maß beim Lieferwerk bestellt und angefertigt wird. Er bestätigt ausdrücklich, dass er die Angaben genau geprüft hat und die Maße stimmen.
  2. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie gelten aber nur annähernd und sind unverbindlich. Eine Überschreitung der Liefertermine berechtigt den Käufer nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 6 Wochen setzt. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ist der Käufer nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche an den Verkäufer zu stellen, es sei denn, diesen trifft ein grobes Verschulden.
  3. Teillieferungen und Teilrechnungen sind möglich.
  4. Änderung der Wohn- und Lieferadresse sowie von Telefonnummern sind dem Verkäufer umgehend bekannt zu geben. Nach telefonischer bzw. schriftlicher Mitteilung des Liefertages hat der Käufer dafür zu sorgen, dass die Lieferung der bestellten Ware erfolgen kann. Wird durch Verschulden des Käufers die Ware nicht übernommen, kann der Verkäufer Stehzeit, Lagergebühren bzw. die nochmalige Zustellung gesondert verrechnen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung der gekauften Waren bleiben diese Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, bereits eingebaute Elemente wieder auszubauen und die entstehenden Kosten wieder einzufordern. Außerdem wird vereinbart, dass der Käufer für den Fall des Zahlungsverzuges 1,5 % Zinsen pro Monat zu bezahlen hat.
  6. Beanstandungen hinsichtlich Mängel bzw. Beschädigungen (offene Mängel) der vom Verkäufer gelieferten Waren können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unmittelbar bei Übernahme erfolgen.
  7. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf Erben und Rechtsnachfolger über.
  8. Gewährleistung für die vom Verkäufer gelieferte Ware setzt eine sach- und fachgemäße Behandlung voraus, da der Verkäufer für bauseitige Fehler oder Mängel keine Haftung übernimmt. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer vom Käufer schriftlich zu setzenden, angemessenen, mindestens jedoch 30-tägigen Frist den Fehler zu beheben. In diesem Fall erlischt ein eventueller Anspruch des Käufers auf Vertragsaufhebung. Behebbare Mängel verpflichten den Käufer nicht zur Preisminderung, wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
  9. Eine Haftung für Maße besteht nur dann, wenn den Verkäufer ein grobes Verschulden trifft. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche unberührt bleiben.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer zum vereinbarten Montagetermin den Zutritt zum Montageort in der Zeit zwischen
7 und 18 Uhr zu ermöglichen und einen Stromanschluss zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für allfällige Termine zur Mängelbehebung.
  11. Unterbleibt die Ausführung des Kaufvertrages zu dem vorgesehenen Termin trotz Leistungsbereitschaft des Verkäufers wegen Stornierung durch den Käufer oder Weigerung des Käufers, die Arbeiten durchführen zu lassen, oder wegen Terminverschiebung des Käufers oder wegen sonstiger nicht vom Verkäufer verschuldeter Ursachen oder ergibt sich, dass der Käufer nicht Alleineigentümer des Bauwerks ist und die Zustimmung der übrigen Miteigentümer nicht vor der Auftragserteilung eingeholt hat, so wird dennoch der Kaufpreis zur Zahlung fällig. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass in einem solchen Fall die Differenz zwischen Auftragssumme und der Eigenersparnis regelmäßig 30 % übersteigt. Vereinbart wird ferner, dass nach Wahl des Verkäufers statt des Kaufpreises vermindert um die Eigenersparnis eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % der Auftragssumme durch den Käufer zu bezahlen ist.
  12. Die Bezahlung der gelieferten Ware hat spätestens bei deren Übernahme bzw. Montage zu erfolgen. Mehrere Käufer sind zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig. Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen Vertragserrichtung und vereinbarter Lieferung mindestens 2 Monate liegen und sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöhen. Erfolgt eine Verschiebung des Liefertermins aus Gründen die auf Seiten des Käufers liegen, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend der zum Liefertermin gültigen Preisliste zu verändern. Eine gegebene Festpreisgarantie erlischt sofort, wenn eine der im Auftrag genannten Zahlungen oder die Übernahme der Ware durch den Käufer nicht fristgerecht erfolgt.
  13. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne KSchG gilt folgendes Rücktrittsrecht: Hat der Käufer seine Vertragserklärung weder in dem vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem vom Verkäufer dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Käufer, die zumindest den Namen und die Anschrift des Verkäufers, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Handelt es sich nicht um ein Abzahlungsgeschäft und ist dem Käufer der Name und die Anschrift des Verkäufers nicht bekannt gegeben worden, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Käufer nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Vertretern vorangegangen sind.
    Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Käufer ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Verkäufers, dem Verkäufer oder dessen Vertreter, der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat,
mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Käufer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche ab Vertragsabschluss oder Zugehen einer Urkunde mit der Belehrung über das Rücktrittsrecht und Name und Adresse des Verkäufers abgesendet wird.
    Kostenvoranschläge gegenüber eines Konsumenten sind grundsätzlich unentgeltlich.
  14. Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnraumvorgaben) zum Zweck der Zusendung von Informationen über neue Angebote, Produkte und Dienstleistungen, wie insbesondere über Veranstaltungen in den Schauräumen des Verkäufers per Post, E-Mail und Telefon weitergegeben und für diese Zwecke verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
  15. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung und Gerichtsstand ist Melk (NÖ).